Allgemeine Reisebedingungen für Buchungen ab dem 01.01.2021
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen
und Lührmann Reisen GmbH, nachstehend „Lührmann“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande
kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB
(Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB)
und füllen diese aus.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von Lührmann und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung
und die ergänzenden Informationen von Lührmann für die jeweilige Reise, soweit diese dem
Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Lührmann vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein
neues Angebot von Lührmann vor, an das Lührmann für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Lührmann bezüglich
des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten
erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Lührmann die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Die von Lührmann gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften
der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die
Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7
EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den
Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung
vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax
erfolgt, gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von
Lührmann erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars
als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde Lührmann den Abschluss des
Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 10 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch Lührmann
zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Lührmann dem Kunden eine den gesetzlichen
Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der
Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2
EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder
außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den
Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von
Lührmann erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten
Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung
erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich
maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von Lührmann im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der
Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde Lührmann
den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der
Kunde 6YY Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet
keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages
entsprechend seiner Buchungsangaben. Lührmann ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot
des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von Lührmann beim Kunden zu
Stande.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des
Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung
am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und
Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung
über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit
zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung
angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig,
dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Lührmann
wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.
1.4. Lührmann weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs.
2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz
(Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten
(SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht
besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das
Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch,
wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen
worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht,
sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht
ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung
2.1. Lührmann und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise
nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht
und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in
klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird
gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises
zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein
übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann.
Bei Buchungen kürzer als 21 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, obwohl Lührmann zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen
Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein
gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht,
und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist Lührmann berechtigt, nach Mahnung
mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden
mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Lührmann
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Lührmann vor Reisebeginn gestattet, soweit
die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Lührmann ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis
von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder
Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der
Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden
sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Lührmann gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung
gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom
Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Lührmann gesetzten
Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung
als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. Hatte Lührmann für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer
eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere
Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. Lührmann behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen
vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff
oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben,
Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf
den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Lührmann den Reisenden in Textform
klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung
der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann Lührmann den
Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Lührmann vom Kunden den Erhöhungsbetrag
verlangen. Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Lührmann
vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,
in dem sich die Reise dadurch für Lührmann verteuert hat
4.4. Lührmann ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des
Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a)-c) genannten Preise, Abgaben oder
Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren
Kosten für Lührmann führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag
gezahlt, ist der Mehrbetrag von Lührmann zu erstatten. Lührmann darf jedoch von dem zu erstattenden
Mehrbetrag die Lührmann tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen.
Lührmann hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben
entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Lührmann
gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung
anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht
innerhalb der von Lührmann gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom
Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt
ist gegenüber Lührmann unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären,
falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber
erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Lührmann den
Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Lührmann eine angemessene Entschädigung verlangen,
soweit der Rücktritt nicht von Lührmann zu vertreten ist. Lührmann kann keine Entschädigung
verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare,
außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung
von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar
und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft
und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen
getroffen worden wären. Lührmann hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung
des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter
Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des
Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei Lührmann wird die pauschale Entschädigung wie
folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.
a) Busreisen
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende
Entschädigungen zu zahlen.
Erfolgt der Rücktritt: bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 21 Tage vor Reisebeginn 20 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 14 Tage vor Reisebeginn 35 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 7 Tage vor Reisebeginn 50 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 3 Tage vor Reisebeginn 65 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 1 Tag vor Reisebeginn 70 % des Gesamtreisepreises pro Person,
und bei Nichtantritt der Reise fallen 75% des Gesamtreisepreises pro Person als Stornokosten an.
b) Schiffsreisen
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende
Entschädigungen zu zahlen.
Erfolgt der Rücktritt: bis 45 Tage vor Reisebeginn 30 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 15 Tage vor Reisebeginn 60 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 % des Gesamtreisepreises pro Person,
ab dem Tag des Reiseantritts bzw. bei Nichtantritt der Reise fallen 90 % des Gesamtreisepreises pro
Person als Stornokosten an.
c) Flugreisen
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende
Entschädigungen zu zahlen.
Erfolgt der Rücktritt: bis 45 Tage vor Reisebeginn 20 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 30 Tage vor Reisebeginn 35 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 1 Tag vor Reisebeginn 75 % des Gesamtreisepreises pro Person,
ab dem Tag des Reiseantritts bzw. bei Nichtantritt der Reise fallen 90 % des Gesamtreisepreises pro
Person als Stornokosten an.
d) Reisen in Verbindung mit Eintrittskarten
Hier gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen „Busreisen“. Für die Eintrittskarten sind vom
Reisenden ab 8 Wochen vor Reisebeginn 90% des Kartenpreises zu zahlen, da diese nicht zurückgegeben
werden können. Wir bemühen uns, zusammenhängende Karten zu bekommen, können dies aber
nicht zusagen.
e) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter
oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.
5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Lührmann nachzuweisen, dass Lührmann
überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Lührmann geforderte
Entschädigungspauschale.
5.4. Lührmann behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung
zu fordern, soweit Lührmann nachweist, dass Lührmann wesentlich höhere Aufwendungen
als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Lührmann verpflichtet, die
geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen,
anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5. Ist Lührmann infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat
Lührmann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung,
zu leisten.
5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von Lührmann durch Mitteilung auf einem
dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten
aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine
solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Lührmann 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung
der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart
oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich
ist, weil Lührmann keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß
Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung
kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung
vorgenommen, kann Lührmann bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt
vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der
Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis
zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender
Regelung in Ziffer 5 € 25,- pro betroffenen Reisenden.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre
Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5
zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1. Lührmann kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen
zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von
Lührmann beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) Lührmann hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung
anzugeben.
c) Lührmann ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären,
wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt
wird.
d) Ein Rücktritt von Lührmann später als 21 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete
Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.5. gilt entsprechend.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
8.1. Lührmann kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende
ungeachtet einer Abmahnung von Lührmann nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt
nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten
von Lührmann beruht.
8.2. Kündigt Lührmann, so behält Lührmann den Anspruch auf den Reisepreis; Lührmann muss
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die
Lührmann aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,
einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
9.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat Lührmann oder seinen Reisevermittler, über den der Kunde die Pauschalreise gebucht
hat, zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein)
nicht innerhalb der von Lührmann mitgeteilten Frist erhält.
9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit Lührmann infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe
schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche
nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Lührmann
vor Ort zur Kenntnis zu geben. Der Busfahrer ist ohne ausdrückliche Erklärung von Lührmann nicht
Vertreter von Lührmann. Ist ein Vertreter von Lührmann vor Ort nicht vorhanden und vertraglich
nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Lührmann unter der mitgeteilten Kontaktstelle
von Lührmann zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Lührmann bzw.
seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch
die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur
Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von Lührmann ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist
jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2)
BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Kunde Lührmann
zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe
von Lührmann verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen
zum Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im
Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich
vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen
sind. Fluggesellschaften und Lührmann können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte
ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist
bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung,
zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich
Lührmann, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies
entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a)
innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung von Lührmann für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem
Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung
unberührt.
10.2. Lührmann haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung
und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie
für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Lührmann sind und getrennt
ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
Lührmann haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von
Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Lührmann ursächlich geworden ist.
11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber Lührmann
geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die
Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten
vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die
Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
12. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
12.1. Lührmann informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung
von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder
spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich
sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist
Lührmann verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen,
die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Lührmann weiß, welche Fluggesellschaft
den Flug durchführt, wird Lührmann den Kunden informieren.
12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird
Lührmann den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über
den Wechsel informieren.
12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die
Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von
Lührmann oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
abrufbar und in den Geschäftsräumen von Lührmann einzusehen.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1. Lührmann wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie
gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen
für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren
evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen
Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von
Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Lührmann nicht,
unzureichend oder falsch informiert hat.
13.3. Lührmann haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch
die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Lührmann mit der Besorgung beauftragt
hat, es sei denn, dass Lührmann eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
14.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer
stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden
behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
14.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen
der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im
Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger
unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Buses ist nicht Vertreter von Lührmann zur Entgegennahme
von Meldungen und Reklamationen.
15. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. Lührmann weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass
Lührmann nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Lührmann weist für
alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische
Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
15.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder
Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem
Kunden/Reisenden und Lührmann die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart.
Solche Kunden/Reisende können Lührmann ausschließlich an deren Sitz verklagen.
15.3. Für Klagen von Lührmann gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages,
die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand
der Sitz von Lührmann vereinbart.
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© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geLührmannt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer
e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017-2021
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Reiseveranstalter ist:
Lührmann Reisen GmbH
Geschäftsführer: Hermann Meyering
Handelsregister Osnabrück HRB 203787
Atterstraße 188
49090 Osnabrück
Telefon 0541/29899
Telefax 0541/25 80 60
E-Mail: info@luehrmann-reisen.de
Stand dieser Fassung: Juni 2020